Ehrungen des LdKSH

Art der Ehrung

Vorraussetzungen: 

Rosenjubiläum

Diese Urkunde kann nach 10-jähriger Organisationszugehörigkeit verliehen werden.

Vorschlagsberechtigt: Vereinsvorstände

Verleihung durch:       Vereinsvorstände

Auszeichnung mit:      Urkunde 

Bronze

kann verleihen werden für mindestens 20-jährige Organisationszugehörigkeit.

Vorschlagsberechtigt: Vereinsvorstände

Verleihung durch:       Vereins- oder Kreisvorstände

Auszeichnung mit:      Urkunde + bronzene Ehrennadel

Silber

kann verliehen werden für mindestens 30-jährige Organisationszugehörigkeit.

                Vorschlagsberechtigt:   Vereinsvorstände

Verleihung durch:   Kreisvorstände

Auszeichnung mit:  Urkunde + silberne Ehrennadel

Gold

kann verliehen werden für mindestens 40-jährige Organisationszugehörigkeit.

                Vorschlagsberechtigt:  Vereinsvorstände

Verleihung durch: Kreis- oder Landesverbandsvorstände

Auszeichnung mit: Urkunde + goldene Ehrennadel

Ehrennadel mit Goldkranz

kann verliehen werden für mindestens 50-jährige Organisationszugehörigkeit.

                Vorschlagsberechtigt:  Vereinsvorstände

Verleihung durch: Kreis- oder Landesverbandsvorstände

Auszeichnung mit: Urkunde + Ehrennadel mit Goldkranz

Platin

kann verliehen werden für mindestens 55-jährige Organisationszugehörigkeit

Vorschlagsberechtigt:  Vereinsvorstände

Verleihung durch:        Landesverbandsvorstand

Auszeichnung mit:       Urkunde + Platninnadel

Diamant

kann verliehen werden für mindestens 60-jährige Organisationszugehörigkeit

          Vorschlagsberechtigt: Vereinsvorstände

Verleihung durch: Landesverbandsvorstand

Auszeichnung mit: Urkunde + Diamantnadel

 

Verdienstnadeln des LdKSH

Bronze: 

  • Bronzene Verdienstnadel
    Die bronzene Verdienstnadel
    kann ohne Rücksicht auf die Zeitdauer verliehen werden, wenn eine Gartenfreundin oder ein Gartenfreund sich besondere Verdienste inner­halb seines Vereins erworben hat. Es ist hierbei an die Ehrung der Gartenfreundinnen und Gartenfreunde zu denken, die im laufenden Einsatz die Stützen des Vereins sind.
    Es sollten hier Kleingärtnerinnen und Kleingärtner berücksichtigt werden, die sich für die Belange des Vereins und seiner Mitglieder im weitgehendsten Maße einsetzen und im­mer da anzutreffen sind, wo in der Vereinsarbeit zuverlässige Kräfte benötigt werden.
    Vorschlagsberechtigt:            Kreisverbände, Vereinsvorstände
    Verleihung durch:                  Kreisverbandsvorstand
    Auszeichnung mit:                 Urkunde + bronzene Verdienstnadel

Silber:

  • Silberne Verdienstnadel
    Die silberne Verdienstnadel
    kann ohne Rücksicht auf die Zeitdauer verliehen werden bei außerordentli­chen Verdiensten mit sichtbaren Erfolgen für die Organisation innerhalb eines Vereins. Es ist hierbei in erster Linie an Vorsitzende und Vorstandsmitglieder gedacht, die unter besonderem persönlichem Einsatz pachtmäßig gesicherte Dauerkleingartenanlagen in gutem Dauerkulturzustand erhalten und evtl. geschaffen haben.
    Vorschlagsberechtigt:                        Kreisverbände, Vereinsvorstände
    Verleihung durch:                              Kreisverbandsvorstand
    Auszeichnung mit:                             Urkunde + silberne Verdienstnadel

Gold:

  • Goldene Verdienstnadel
    Die goldene Verdienstnadel
    Sie kann ohne Rücksicht auf die Zeitdauer für außeror­dentliche Verdienste um die Gesamtorganisation verliehen werden. Es müssen in außerordentlicher Arbeit erreichte, sichtbare Erfolge für das Kleingartenwesen mit Wirkung über den eigenen Verein hinaus vorliegen. Vor­standstätigkeit im Verein als solche genügt nicht. Die goldene Verdienstnadel wird ausschließlich von ei­nem Vertreter des LdKSH überreicht.
    Vorschlagsberechtigt:            der erw. Vorstand des LdKSH, Kreisverbände
    Verleihung durch:                  LV-Vorsitz oder Stellvertretung
    Auszeichnung mit:                 Urkunde + goldene Verdienstnadel

Ehrennadel des BKD:

  • Ehrennadel des BKD
    Die Ehrennadel wird an Personen verliehen, die sich im hohen Maße engagiert und auf Bezirks-, Kreis-, Stadt- oder Regionalebene um das Kleingartenwesen verdient gemacht haben.
     
    Die Ehrennadel ist eine Auszeichnung des Bundesverbands der Kleingartenvereine Deutschlands e.V., seine Verleihung erfolgt auf Vorschlag und Antrag der Kreisverbände. Die Kosten (aus Anfrage) trägt der vorschlagende Verein oder Verband.
     
    Verliehen wird diese Auszeichnung auf Veranstaltungen der Kreisverbände; diese Veranstaltungen sollten möglichst einen inhaltlichen Bezug zur Würdigung des Ehrenamtes herstellen.
      
             Vorschlagsberechtigt:        Vorsitzende (LV); Vorsitzende der Kreisverbände
             Verleihung durch:             Vorsitzende des LdKSH oder der Kreisverbände
             Auszeichnung mit:            Urkunde + Ehrennadel des BKD
     

Anträge: 

Ehrennadeln Einzelantrag

Antrag EN_2025 Einzelantrag.pdf

Ehrennadeln Sammelantrag

Antrag_EN_2025 Sammelantrag.pdf

Verdienstnadeln

Antrag_VN_2025.pdf

Die Ehrenordnung des LdKSH

Ehrenordnung.pdf